Anfertigung von Rezepturen
Die Anfertigung von Rezepturen ist ein besonderer Bereich jeder Apotheke. Das frühere Berufsbild der Apotheken war stark durch die eigene Herstellung von Salben, Hustensäften, Pillen, Zäpfchen, Lösungen usw. geprägt. Das Anfertigen der Rezepturen hat über die zeitliche Entwicklung der Apotheken abgenommen, ist aber immer noch von besonderer Bedeutung.
Letztendlich bedeutet das Anfertigen von Rezepturen jegliche Kombination von Wirkstoffen, nach einem bestimmten Rezept, die in der Apotheke in – Rohform – vorhanden sind. Rezepturen werden vor allem aufgrund von ärztlichen Verordnungen, aber auch aus Eigenregie der jeweiligen Apotheke oder auf Patientenwunsch erstellt.
Letzteres setzt voraus, dass die enthaltenen Wirkstoffe oder Konzentrationen derer nicht verschreibungspflichtig sind.